Aufgaben des Schulelternbeirats

beraten • unterstützen • anregen • vorschlagen • fördern • gestalten • mitbestimmen

Die Aufgaben des Schulelternbeirats ergeben sich aus dem Schulgesetz (SchulG) des Landes Rheinland-Pfalz.

Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung ihrer Kinder mitzuwirken.

Durch die Elternvertretungen werden die Eltern an der Gestaltung der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule beteiligt. Die Elternvertretungen sollen die Interessen der Eltern im Rahmen der Erziehung ihrer Kinder wahren und das Vertrauensverhältnis zwischen der Schule und dem Elternhaus festigen und vertiefen.

Die Klassenelternversammlung fördert die Zusammenarbeit zwischen den Eltern und den Lehrkräften der Klasse. Sie berät und unterstützt in wesentlichen Fragen der Erziehung und des Unterrichts, die sich insbesondere aus der jeweiligen Arbeit in der Klasse ergeben. Die Klassenelternversammlung wird vertreten durch ihren Klassenelternsprecher bzw. ihre Klassenelternsprecherin.

Der Schulelternbeirat (SEB) nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern an der Schule wahr. Er hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der SEB soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.

Der Schulelternsprecher bzw. die Schulelternsprecherin vertritt den SEB gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit.

Der SEB hat Mitsprache in allen Angelegenheiten, die für das Schulleben von wesentlicher Bedeutung sind. Je nach Thema bedarf es der Anhörung, des Benehmens oder der Zustimmung des SEB. Die Einzelheiten dazu finden sich in §40 SchulG.

Der SEB ist in allen wichtigen Gremien der Schule vertreten, z.B. im Schulausschuss, in der Gesamtkonferenz, im Schulbuchausschuss und in den Fachkonferenzen.

SEB-Sitzungen finden ca. alle sechs Wochen in der Schule statt. Der Schulleiter bzw. die Schulleiterin ist immer dabei. Die Sitzungen sind nicht öffentlich, aber bei Bedarf können weitere Gäste eingeladen werden.

Auf überschulischer Ebene vertreten der Regionalelternbeirat (REB) des Bezirks Koblenz bzw. der Landeselternbeirat (LEB) Rheinland-Pfalz die Rechte der Eltern. Die Mitglieder werden aus und von den Schulelternsprecher*innen der Schulen in der Region gewählt. Bundesweit sind die Eltern im Bundeselternrat organisiert.