Wenn der Bus nicht kommt…

Von Zeit zu Zeit kommt es vor, dass der Bus, mit dem die Kinder zur Schule fahren sollen, nicht fährt oder nicht an der Haltestelle hält.

Wer trägt hier die Verantwortung? Wie sollen Schüler*innen und Eltern sich verhalten? An wen können Eltern sich wenden?

Nachfolgend geht es insbesondere um die Busverbindungen zum SHG Diez.

 

Rechtsgrundlage

Die Verantwortung für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler ist im Schulgesetz von Rheinland-Pfalz in §69 geregelt.

Demnach ist die Beförderung eine Pflichtaufgabe des Landkreises, sofern dem Schüler oder der Schülerin der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist – also zu gefährlich oder zu weit (Gymnasium >4km).

In der Regel übernimmt der Kreis die notwendigen Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel (z.B. Monatsfahrkarte). Alternativ könnten spezielle Schulbusse eingesetzt werden.

Unabhängig davon liegt der Schulweg im Verantwortungsbereich der Eltern. Auf dem Weg zur und von der Schule sind die Schüler*innen versichert.

Was ist zu tun, wenn der Bus nicht fährt?

Ruhe bewahren.

In den aktuellen Verkehrsmeldungen des VRM finden Sie möglicherweise erste Hinweis auf die Ursache der Probleme.

Wenn der Bus morgens zur planmäßigen Abfahrtzeit nicht da ist und auch nach einer angemessenen Wartezeit noch nicht kommt, sollte das Kind wieder nach Hause gehen. Dann entscheiden Sie, ob Sie Ihr Kind anders zur Schule bringen können oder ob es an dem Tag zuhause bleibt. Wenn das Kind zuhause bleibt oder zu spät ankommen wird, informieren Sie auf jeden Fall die Schule.

Wenn der Bus nach dem Unterricht nicht kommt, sollte das Kind in der Schule Bescheid sagen. Von dort kann Ihr Kind Sie anrufen und mit Ihnen klären, wie es nachhause kommen kann. In der Regel gibt es am Busparkplatz auch eine Lehrkraft, die Busaufsicht hat.

Wie lange Ihr Kind auf einen verspäteten Bus warten soll, liegt letztlich in Ihrem Ermessen. Berücksichtigen Sie dabei auch die Witterung (Dunkelheit, Kälte, Regen, Wind) und ob Ihr Kind allein oder mit anderen an der Haltestelle wartet. Bei einer Verspätung von über 30 Minuten gilt ein Bus als ausgefallen. Länger braucht also niemand zu warten.

Am besten besprechen Sie mit Ihrem Kind im Voraus, wie es sich gegebenenfalls verhalten soll.

GANZ WICHTIG: Dokumentieren Sie die Verspätung bzw. ausgefallene Fahrt:

  • Liniennummer
  • Haltestelle
  • Abfahrtzeit laut Fahrplan
  • Zielhaltestelle
  • Was ist passiert? Zum Beispiel verspätet (wieviele Minuten?), ausgefallen, zu früh gefahren, vorbeigefahren, Fahrgäste nicht eingelassen, …

Woher weiß ich, wann und wo der Bus halten sollte?

Auf seiner Website gibt das SHG Infos zur Busbeförderung: Linennummern und einen Haltestellenplan für die Haltestelle „Diez Schulzentrum“. Dort finden Sie auch Links zu den einzelnen Busunternehmen, die weitere Informationen bereithalten.

Die passenden Verbingungen, Linienfahrpläne und Haltestellenfahrpläne können Sie beim Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (VRM) suchen. Für Unterwegs gibt es auch die VRM-App für’s Smartphone.

Ansprechpartner für Beschwerden

Direkt verantwortlich für die Bedienung der Buslinien sind die jeweils beauftragten Busunternehmen.

Auf den Lininenfahrplänen des VRM steht das Busunternehmen inkl. einer Telefonnummer. Die Telefonnummern der Busunternehmen finden Sie auch auf der Website des SHG. Vollständige Kontaktdaten der Busunternehmen finden Sie auf der Website des VRM.

Wenn Probleme bei der Schülerbeförderung auftreten, ist es wichtig, dies auch der Kreisverwaltung mitzuteilen, die ja letztlich die Auftraggeberin der Verkehrsunternehmen ist. Auf den Webseiten der zuständigen Abteilung „ÖPNV – Schülerbeförderung“ finden sich auf der Seite „Schülerbeförderung Kostenerstattung beantragen“ dafür auch ein Beschwerdeformular (PDF), sowie Ansprechpartner*innen der Kreisverwaltung.

Oder nutzen Sie das Online-Beschwerde-Formular der Kreisverwaltung, um den Vorfall zu melden.

Zusätzlich ist es sinnvoll, auch die Schule von den Missständen in Kenntnis zu setzen (Kontaktdaten SHG).

Außerdem können Sie auch noch uns vom SEB informieren. Wenn sich die Probleme häufen, werden wir bei der Kreisverwaltung um Stellungnahme bitten.

(Stand: 2022-01-09)


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